Es gibt Wörter deren Bedeutung, obwohl intuitiv klar, per Definition nur schwer erfassbar ist. Das Wort Demokratie gehört zur Sammlung solcher Wörter. Die Besonderheit dieses Wortes liegt auch in der Möglichkeit seines Missbrauchs. Nicht selten in der Geschichte haben sich despotische und totalitäre Systeme gerne mit der Eigenschaft demokratisch geschmückt.
Die Herkunft (Etymologie) des Wortes Demokratie (griech. δημοκρατια) kann einfach von δημοζ, „Volk” und κρατια, „Herrschaft” als direkte Volksherrschaft abgeleitet werden. Dementsprechend bezeichnete sich schon das System des antiken Griechenland als Demokratie, obwohl man unter Volk nur eine kleine Gruppe ausgewählter Bürger verstand.
Definition von Demokratie
Für Platon und Aristoteles, die eher als Kritiker der Demokratie eingestuft werden müssen, war die Freiheit das höchste Gut und die Grundlage der Demokratie. Dementsprechend wollten sich Demokraten am liebsten nicht regieren lassen, oder dann doch nur abwechslungsweise. Zur Freiheit gehöre also, dass man abwechselnd regiere und regiert werde. Wahrscheinlich aus diesem Grund, dass die beiden großen Philosophen keine wirklichen Anhänger der Demokratie waren, findet man in ihren Werken keine vollständigen und brauchbaren Definitionen von Demokratie.
Auch heute ist es, auf internationaler Ebene, sehr schwierig eine bindende Definition von Demokratie zu finden. Die Charta der Vereinten Nationen enthält das Wort Demokratie überhaupt nicht, obwohl das grundliegendes Prinzip der Demokratie in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” klar mit den Worten: „Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt” deklariert wird. Darüber hinaus, ebenfalls ohne das Wort Demokratie zu benutzen, präzisiert „Der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte”, der von UN im Jahr 1966 beschlossenen wurde, die Prinzipien der modernen Demokratie (Artikel 19, 21, 22 und 25).
Es gibt keine einheitliche und absolute Definition von Demokratie, eher einzelne Ansichten und Interpretationen von Philosophen und Politiker, die vor allem einer Abgrenzung dieses Systems von anderen Systemen, wie Monarchie, Oligarchie, Diktatur etc. hervorrufen. Die demokratisch verfassten Staaten nennen sich meistens Republiken und kennzeichnen sich durch nicht erbliche Ämter. Aber schon hier gibt es Ausnahmen, es gibt Länder wie Großbritannien, die trotz der demokratischen Verfassung, das Königtum (konstitutionelle Monarchie) als Staatsform beibehalten. In diesem Fall ist die klassische Abgrenzung zwischen Demokratie und Monarchie wenig sinnvoll. Man lernt in der Schule und von Medien im europäischen und nordamerikanischen Raum, dass die Demokratie die beste Staatsform ist, obwohl viele Menschen auf Anhieb es nicht begründen könnten. Auch meine Definition von Demokratie ist subjektiv, versucht aber die Gemeinsamkeiten verschiedenen Definitionen zu vereinen.
Es muss zuerst zwischen demokratischen Entscheidungen und demokratischen Staatsformen unterschieden werden. Eine Entscheidung kann nur dann demokratisch getroffen werden, wenn alle Betroffenen ihre Meinung einbringen und sich an der Entscheidungsfindung beteiligen können. Weil nur selten alle Betroffenen gleiche Meinung vertreten, muss ein Verfahren entwickelt werden, das zwischen verschiedenen Ansichten der Betroffenen vermittelt und am Ende eine Entscheidung hervorbringt. Für eine demokratische Entscheidung müssen, für das oben erwähnte Verfahren, mehrere Kriterien gleichzeitig erfüllt werden.
Hier die wichtigsten:
A1-Mehrheitsprinzip
Ein Prinzip nach dem sich bei Abstimmungen bzw. Wahlen der Wille der Mehrheit gegenüber der Minderheit durchsetzt und für alle Verbindlichkeit erlangt. Es kann weiterhin zwischen absoluten und relativen Mehrheit unterschieden werden.
Schwachpunkt:
- Die Regeln zur Festlegung der Definition der Mehrheit sind nicht klar und können (z.B. von aktuellen Machthabern) manipuliert werden. Das Mehrheitsprinzip kann indirekt zur Unterdrückung der sozialen, kulturellen und nationalen Minderheiten führen.
A2-Gleichheitsprinzip
Grundsätzlich darf jeder an Wahlen und Abstimmungen mit gleichen Rechten teilnehmen (wählen und gewählt werden). Es können aber Ausnahmen definiert werden, z.B. Ausschluss von Kinder, Ausländer, etc. Einige Ausnahmen, wie z.B. Ausschluss der Frauen, werden gegenwärtig im Rahmen der Demokratie nicht akzeptiert.
Schwachpunkte:
- Die Festlegung der Ausnahmen kann, so wie unter Punkt A1 schon erwähnt, manipuliert werden. Die Ausnahmen sind auch stark von der kulturellen, soziallen und wirtschaftlichen Entwicklungsphase der Gesellschaft abhängig.
- In einem Staat und bei großen Organisationen ist eine direkte Wahl bzw. Abstimmung in allen Entscheidungsbereichen praktisch nicht realisierbar, deswegen werden normalerweise die Beauftragten (Delegierten) gewählt, deren Abstimmungsergebnis jedoch nicht unbedingt mit dem hypothetischen Abstimmungsergebnis aller Wahlberechtigten übereinstimmt. Außerdem besitzt die kleine Gruppe der Beauftragten Sonderwahlrechte (z.B. Wahl des Präsidenten) und ist leichter zu manipulieren, als die, der allen Wahlberechtigten.
A3-Alternativprinzip
Eine demokratische Entscheidung kann, bei mehreren Alternativen, nur dann getroffen werden, wenn alle der Alternativen zugelassen werden. Es setzt automatisch die Informations- und Meinungsfreiheit voraus.
Schwachpunkte:
- Die Verbreitung und Auswahl der Informationen, die den Wahlberechtigten zur Verfügung gestellt werden, befindet sich normalerweise in der Verantwortlichkeit einer kleinen Gruppe, deren Interesse nicht unbedingt den Interessen aller Wahlberechtigten entspricht. Dementsprechend werden möglicherweise nur ausgesuchte Informationen präsentiert und so die Meinung der Wahlberechtigten manipuliert. Normalerweise werden keine Alternativen zugelassen, die regional oder national als Sittenwidrig angesehen werden (auch bei überwiegender internationalen Akzeptanz).
- Auch der Meinungsfreiheit müssen Grenzen gesetzt werden (z.B. wegen Sittenwidrigkeit), deren Ausmaß aber leicht manipuliert werden kann.
Die Grundlage einer demokratischen Staatsform ist, dass die demokratischen Entscheidungen in den Verwaltungsstufen des Staates zum Wohle des Volkes getroffen werden. Obwohl es einfach klingt, ist die absolute Umsetzung dieser Idee sehr schwierig bis unmöglich. Die Schwachpunkte dieser Umsetzung wurden schon unter Punkten A1 bis A3 erwähnt. Auch bei einer prinzipiellen Akzeptanz, der oben genannten Prinzipien der Demokratie, gab und gibt es immer noch, abhängig von der Interpretation dieser Prinzipien, sehr unterschiedlich ausgelegte demokratische Staatsformen.
Historischer Überblick
Attische Demokratie
Als erste bekannte Verwirklichung einer Demokratie wird die antike Attische Demokratie angesehen, die den Vollbürgern der Stadt Athen die Mitbestimmung in der Regierung gewährte. Als Vollbürger musste man männlich, über 18 Jahre alt, kein Sklave und kein Fremde sein. Die Anzahl der Vollbürger betrug etwa 30.000 bis 40.000 Männer. Bei wichtigen Entscheidungen, z. B. über Krieg und Frieden, mussten mindestens 6.000 anwesend sein. Beamten wurden ursprünglich durch das Los bestimmt – lediglich zu Kriegszeiten wurden sie gewählt. Obwohl diese Staatsform nicht unumstritten war, gewährte sie beispielsweise den Bürgern das Recht, die unerwünschten Mitbürgern mit Hilfe des sogenannten Scherbengerichts in die Verbannung zu schicken. Die Beschlüsse der Volksversammlung waren leicht beeinflussbar. Demagogen spielten nicht selten eine gravierende Rolle in der Politik Athens.
Das Thema Demokratie beschäftigte auch sehr intensiv die antiken griechischen Philosophen. Sicherlich war die Einstellung zu dieser Staatsform von persönlichen Erlebnissen der Philosophen abhängig, so z.B. wurde die Attische Demokratie von Platon, der selbst aristokratische Abstammung war, negativ angesehen. In seinem Werk Politikos bezeichnet er sie als Regierung der Menge, die ”mit Gewalt oder mit ihrem guten Willen […] über die, welche das Vermögen in Händen haben, regiert.”. Eine Staatsverfassung, wo gleiche Rechte für alle herrschen, war für Platon inakzeptabel. Seiner Meinung nach, über die Ausübung eines Amtes soll nicht das Los, sondern hohe, ethisch-sittliche Prädispositionen einer Person entscheiden, und diese garantieren nur kleine elitäre Gruppen (z.B. Aristokratie). Als wichtiges Gut der Demokratie sah Platon die Freiheit. Dieses Gut wird aber innerhalb der Demokratie nie wirklich erreicht, da ”plebiszitäre und populistische Mechanismen, die von Demagogen aus Gier nach Macht und Selbstherrschaft ausgenutzt werden, unausweichlich in diktatorisch-totalitäre Herrschaftsstrukturen von einzelnen oder einer kleinen Minderheit umschlagen”. Aristoteles, Schüler des Platons bezeichnet die Demokratie als Herrschaft der Armen, die nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern nur das Wohl des herrschenden Teils der Bevölkerung (eben der Armen) verfolgen. Aristoteles plädiert für eine Form der Mischverfassung aus Demokratie und Oligarchie, die sogenannte Politie. In der Politie werden die vielen Armen und die wenigen Reichen erst als politische Partner behandelt. Sie werden durch die Institutionen der Politie geradezu zur Kooperation gezwungen. Die Politie verhindert damit die Entstehung von Konflikten zwischen Armen und Reichen. Beispielsweise, die Ämter sollen gerecht auf beide Klassen verteilt werden.
Römische Republik
Es gab zeitweise Institutionen der Römischen Republik, die eventuell als Vorläufer der Demokratie bezeichnet werden könnten. Vor allem gemeint sind hier die jährlich gewählten Magistrate (Beamte), die von einer Volksversammlung gewählt wurden. Die wichtigsten Magistrate waren:
- Zwei Konsuln (consules), die gemeinsam das höchste Ämt, mit gleichen Rechten (auch Veto-Recht) ausübten
- Die Prätoren (praetores), die die zweithöchsten Ämter ausübten und für die Rechtsprechung zuständig waren
- Die Ädilen (aediles) zu deren Funktionen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung durch Ausübung der polizeilichen Gewalt gehörte
- Die Volkstribune (tribuni plebis), die direkt das Recht der Plebejer vertraten
- Die Quästoren (quaestores) als Gehilfe der Kunsulen
- Die Zensoren (censores, gewählt für 5 Jahre), die für die Zählung der Bürger, die Feststellung ihres Vermögens, die Bestimmung der Wählerklasse, den Sittenaufsicht und die Entscheidung über die die Aufnahme in Ritterstand oder Senat zuständig waren.
Zugleich gab es eine typisch oligarchische Institution den Senat mit bis zu 600 Mitgliedern, meistens Angehöriger der römischen Oberschicht (Aristokratie). Obwohl die Rechte und die Beschlüsse des Senats, der vorwiegend aus ehemaliger Amtsträger bestand, nie niedergeschrieben wurden, bestimmte er bis in die Zeit des Augustus auch in Ausnahmesituationen die römische Politik. In den Jahrhunderten der Republik bestimmte der Senat die Politik und Gesetze, vergab anfangs auch bestimmte Magistraturen, konnte die Beamten unter bestimmten Umständen auch absetzen und verwaltete vor allem die Staatsfinanzen. Der Senat übte seine administrativen Aufgaben vor allem nach Gewohnheitsrecht aus.
Mittelalter
Mit dem Untergang des Römischen Reiches verschwand auch, bis auf kleine Ausnahmen, die demokratische Idee aus dem europäischen Raum. Zu kleinen Ausnahmen zählt z.B. das isländische Althing, das von 930 bis 1262 zweimal jährlich als gesetzgebende Versammlung stattfand und als ältestes Parlament Europas gilt. Das Althing war eine verpflichtende Versammlung aller freien und volljährigen Männer. Die wichtigste Aufgabe der Versammlungen war die öffentliche Behandlung von Rechtsstreitigkeiten, die Urteilsfindung und die Verkündung des Urteils, nicht aber dessen Exekution. In einer modernen Form existiert Althing bis heute. Ähnlich kann die Funktion des, im dreizehnten Jahrhundert gegründeten, britischen Unterhauses angesehen werden. Allerdings waren seine Rechte bis 17. Jahrhundert ziemlich eingeschränkt, erst dann im 1689 mit der Bill of Rights, wurden die Rechte dieses Parlaments deutlich verstärkt.
Moderne Demokratie
Die Vereinigten Staaten von Amerika gegründet 1787 gelten als erstes modernes und demokratisches Land weltweit. Die Verfassung des Landes entstand unter Berücksichtigung der philosophischen Vorbilder, des englischen Parlaments und der irokesischen Räte-Verfassung.
Als erster demokratischer Staat in Europa gilt Polen mit einer am 3. Mai 1791 deklarierten Verfassung.
Passend zum Geist der Zeit fand die Französische Revolution (1789-1799) statt, deren Ziel – die Gründung der Französischen Republik – nach Vorbild der schon existierenden Demokratien, gewesen war. Die sich als demokratisch bezeichnende Republik basierte in Wirklichkeit, in den ersten Jahren ihrer Existenz, auf einer Schreckensherrschaft von kleinen Gruppen, mit insgesamt 30.000 bis 40.000 Tausend Opfer. Robespierre rechtfertigte diesen Terror so: „Wenn im Frieden die Tugend die treibende Kraft der Volksregierung ist, so sind es in der Revolution zugleich die Tugend und der Terror; die Tugend, ohne die der Terror unheilvoll, der Terror, ohne den die Tugend ohnmächtig ist..”. Ähnliche Parolen werden später von den Ideologen der russischen Revolution, auch von Karl Marx, als „Diktatur des Proletariats” verbreitet.
Die Weimarer Republik (1919-1933) war die erste deutsche, demokratisch verfasste Staatsform, obwohl das Wort Demokratie in der Verfassung nicht benutzt wurde. Mit der Machtergreifung Hitlers 1933 geht die Geschichte dieser Republik zu Ende. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde 1945 die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Das Demokratieprinzip wurde im Grundgesetz als Ewigkeitsklausel verankert.
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts steigt ständig die Anzahl der Staaten, die die demokratische Staatsform offiziell als eigene deklariert haben. Nach Angaben von Freedom House gab es im Jahr 2008 119 parlamentarische Demokratien, es entspricht ca. 62% der gesamten Anzahl der Staaten der Erde. In einer anderen Untersuchung von „Bertelsmann Transformation Index 2008“ (BTI) wurden von 125 untersuchten Länder, 75 als offiziell demokratisch eingestuft, davon aber nur 23 ohne gravierenden Mängel und die restlichen 52 als „defekte” oder „stark defekte” Demokratien. Dementsprechend ist Russland ein Beispiel für eine „stark defekte Demokratie”.
Wichtigste Formen der staatlichen Demokratie
Grundformen sind:
- Repräsentative (indirekte) Demokratie: Die politische, gesetzliche und exekutive Entscheidungen werden nicht direkt durch das Volk, sondern durch seine, für eine begrenzte Zeit gewählten Repräsentanten, getroffen. Die Ausübung der demokratischen Rechte der Bevölkerung ist daher auf die Beteiligung an Wahlen und die Mitwirkung in Parteien, Verbänden und Initiativen beschränkt. Der Vorteil der repräsentativen Demokratie ist, dass die Entscheidungen schnell getroffen werden können, gleichzeitig konzentriert sie aber die Macht in Händen einer Oligarchie, die der Korruption und Lobbyismus anfällig ist. Die indirekte Demokratie ist die dominierende Staatsform der modernen Demokratie (z.B. Deutschland, USA, Großbritannien).
- Direkte (plebiszitäre) Demokratie / Basisdemokratie: Die politischen Entscheidungen werden unmittelbar vom Volk (z.B. in Volksversammlungen und durch Volksabstimmung) getroffen und lediglich Ausführung und Umsetzung der Entscheidung einer Behörde überlassen. Der Volkswillen soll so unverfälscht wie möglich in politische Entscheidungen hineinfließen. Als staatliche Grundform spielte die direkte Demokratie vor allem in der Antike eine Rolle (siehe Kapitel „Historischer Überblick“). Später und in der modernen Demokratie wird die direkte Demokratie nur als zusätzliches Entscheidungsverfahren (z.B. Volksabstimmung) im Rahmen der indirekten Demokratie verwendet. Der Nachteil der direkten Demokratie als Staatsform sind die langsamen und von der momentanen Laune des Volkes (z.B. Einfluss der Medien) getroffenen Entscheidungen. Von den heutigen Ländern hat die Schweiz meistens ausgebaute Organe der direkten Demokratie, man spricht auch von halbdirekter Demokratie in der Schweiz.
Die rein direkte oder indirekte Demokratie stellt nur ein theoretisches Modell dar. In Wirklichkeit gibt es heute nur gemischte Modelle der Demokratie, wo grundsätzlich ihre indirekte Form überhandnimmt. Die staatliche Deklaration einer Demokratie bedeutet nicht automatisch, dass dieser Staat wirklich auch demokratisch ist. So gibt es viele Staaten, die das Wort Demokratie in der Bezeichnung des Staates verwenden, obwohl ihr System weit von demokratischem entfernt ist. Dementsprechend ist auch die folgende Auflistung einiger Staatsformen zu verstehen. Die folgenden kurzen Erläuterungen berücksichtigen nicht den möglichen Missbrauch, sondern jeweils die Zielsetzung dieser Staatsformen.
Demokratische Republik
Der Staatsoberhaupt (Staatspräsident), als auch die Regierung und die Volksvertreter werden auf Zeit in einem demokratischen Prozess gewählt. Dem scheidenden Amtsinhaber steht nicht zu, einen Nachfolger zu bestimmen. Beispiele: Demokratische Republik Kongo oder in der Vergangenheit Deutsche Demokratische Republik.
Präsidialrepublik
Bei einer Präsidialrepublik besitzt ein auf Zeit gewählter Präsident, als Staatsoberhaupt und Regierungschef die faktische Regierungsgewalt. Beispiele: USA und Russland
Föderale Republik (Bundesrepublik)
In einer föderalen Republik sind die staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Gliedstaaten verfassungsmäßig aufgeteilt. Beispiele: Bundesrepublik Deutschland aber auch Federal Republic of Nigeria oder Islamic Republic of Iran.
Volksrepublik
Es handelt sich um eine sozialistische oder kommunistische Regierungsform. Die Mitglieder der Regierung werden in der Regel nach ihrer politischen Zugehörigkeit in einer pseudo-demokratischen Wahl ausgewählt. Wichtige Merkmale eines Bürgers sind die Angehörigkeit zur Sozialschicht der Proletarier (Arbeitsklasse) und einer dominierenden offiziellen Staatspartei. Die bekannten Volksrepubliken entwickelten sich oft zur diktatorischen Form. Beispiele sind: die Volksrepublik Nordkorea und die Volksrepublik China
Sozialistische Republik
Einige kommunistisch regierte Länder (siehe auch Volksrepublik) bezeichnen bzw. bezeichneten sich auch als „sozialistische Republik”, dazu zählten beispielsweise die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien, sowie heute noch die Sozialistische Republik Vietnam und die Sozialistische Republik Kuba.
Konstitutionelle Republik
In einer konstitutionellen Republik ist der Staatsoberhaupt die Regierung und die Beamten entsprechend dem konstitutionellen Recht (Konstitution, Verfassung) zu handeln. Auf diese Weise soll die Macht der gewählten Regierung eingeschränkt werden. Außerdem sind die exekutiven, legislativen und judikativen Organe in einer konstitutionellen Republik streng voneinander getrennt. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind die älteste konstitutionelle Republik der Welt.
Islamische Republik
In den Staaten mit hohem islamischem Bevölkerungsanteil wird oft die existierende Staatsform als Islamische Republik bezeichnet, wodurch eine Rücksichtnahme auf islamische traditionelle religiöse Wertvorstellungen ausgedrückt werden soll. Eine islamische Republik wird nach islamischen Prinzipien regiert, meistens der Scharia. Ein Beispiel solche Republik ist Islamische Republik Iran.
Es gibt noch andere, als die bisher genannten Staatsformen der Republik, die ich aber an dieser Stelle nicht weiter aufzählen möchte. Genauso gibt es diverse Kombinationen, der früher genannten Staatsformen. Zum Beispiel: Die Vereinigten Staaten von Amerika sind eine Präsidialrepublik, zugleich sind sie aber auch eine föderale und konstitutionelle Republik. Wie schon früher erwähnt, ist die verwendete Bezeichnung der Republik bzw. der Staatsform als demokratisch sehr oft nichts mehr als nur eine offizielle Absichtserklärung und Etikettenschwindel. Dementsprechend können, trotz der Verwendung der Bezeichnung Republik, die Länder Volksrepublik China, Syrien, Vietnam und Kuba, nicht wirklich als demokratisch bezeichnet werden.
Wann wird ein Staat demokratisch?
Fast alle Länder der Welt, selbst autoritäre Regime in Asien, Afrika und Lateinamerika mögen sich heute als Demokratien zu bezeichnen. Auch die zusammengebrochenen „sozialistischen” Systeme Mittel- und Osteuropas haben sich meistens als „Volksdemokratie” oder „sozialistische Demokratie” bezeichnet. Erstaunlicherweise befinden sich tatsächlich in der formellen Struktur der staatlichen Organisation dieser Länder mindestens einige typische Elemente der Demokratie. Leider waren und sind sie keine Garantie einer „echten” Demokratie. Was macht also einen Staat wirklich oder quasi demokratisch und wie kann es festgestellt werden?
Die unabhängige Organisation Freedom House überprüft mit Hilfe diverser, öffentlich dargelegter Indikatoren den Freiheitsgrad von Staaten. So spielen etwa die Freiheit der Wahlen und die Ausprägung des Parlamentarismus bei der Beurteilung eine Rolle, ebenso die Freiheit der Religionsausübung sowie die Meinungs- und Pressefreiheit. Da nicht alle Demokratien sämtliche Freiheits-Kriterien voll erfüllen, sind bei Freedom House auch „eingeschränkt freie” Demokratien aufgeführt.
Ich kenne diese Kriterien in Einzelheiten nicht (obwohl mein Eindruck darüber durchaus positiv ist!), deshalb bin ich auch nicht in der Lage über ihre Richtigkeit zu entscheiden. Weiterhin möchte aber auf meine, am Anfang dieses Beitrages verfasste allgemeine Definition von Demokratie, zurückgreifen. Aus meiner Sicht beinhaltet diese Definition die wichtigsten gemeinsamen Elemente unterschiedlichen region- und zeitbedingten Definitionen, obwohl ihr Inhalt von keinem international anerkannten Dokument direkt abgeleitet werden kann. Normalerweise werden die Elemente dieser Definition zu einem Staatsgrundgesetz umgesetzt und anschließend durch die staatlichen Organe exekutiert. Verständlicherweise spielen die unterschiedlichen geschichtlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Staaten, in der praktischen Vollziehung der umgesetzten Definition von Demokratie, eine bedeutende Rolle. Auf der folgenden grafischen Darstellung wollte ich diesen Zustand veranschaulichen.
Nur unter dem Vorbehalt der Akzeptanz der oben gezeigten Diskrepanzen in der Umsetzung und Vollziehung der allgemeinen Definition von Demokratie ist die Überprüfung ihrer Verwirklichung tatsächlich möglich. Zugleich müssen aber im Fokus solcher Überprüfung nicht diese Diskrepanzen selbst, sondern das Hauptziel der demokratischen Staatsform – Wohl des Volkes – beachtet werden. Ohne dieses Hauptziel zu verfolgen ist eine demokratische Staatsform sinnlos und heuchlerisch.
In einer vereinfachten Darstellung wird ein Staat demokratisch oder quasi-demokratisch, wenn unter Beachtung der bisherigen Bemerkungen, mindestens und gleichzeig, die folgenden Grundvoraussetzung und Kontrollmechanismen realisiert werden.
Grundvoraussetzung: Die Umsetzung der Definition von Demokratie (siehe Kapitel „Definition von Demokratie”) findet in Form von Staatsgrundgesetzen statt.
Wichtigste formale Kontrollmechanismen
- Die Staatsgrundgesetzen werden, auch gemäß Beurteilung von unabhängigen Dritten, von der Regierung nachweisbar bewahrheitet
- Die Regierung wird periodisch, innerhalb von höchstens 5 Jahre, neu gewählt und kann innerhalb von weniger Monaten, gemäß den demokratischen Gesetzen (am besten auch durch eine Volksabstimmung), abgewählt werden
- Neue demokratische Gesetze, auch wenn demokratisch getroffen, können nicht zu Schwächung oder Abschaffung der Grundprinzipien der Demokratie (A1-A3) führen
- Die gegenwärtige Regierung, sowie ihre einzelnen Vertreter, können im Alleingang die Wahl einer neuen Regierung weder bestimmen noch wesentlich beeinflussen
Der einzige Sinn der formalen Kontrollmechanismen ist die Überprüfung der Bemühungen zur Verwirklichung des Hauptzieles der Demokratie, d.h. des Wohles des Volkes. Deshalb ist auch eine direkte Umfrage bezüglich der Zufriedenheit der Bevölkerung, hinsichtlich der Regierung, eine wichtige und effektive Ergänzung der formalen Kontrollmechanismen.
Demokratie als Mittel zum Zweck
Die Menschen assoziieren meistens die Demokratie mit Freiheit, Gleichberechtigung und Zufriedenheit, deshalb finden sie auch gut. Dahinter steckt offensichtlich das Bedürfnis der eigenen Sicherheit und Zufriedenheit. Es sind de facto auch die Hauptziele der Demokratie. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage zur Realisierbarkeit einer perfekten Demokratie. In einer perfekten Demokratie müssten die demokratischen Entscheidungen perfekt getroffen werden. Wie ich aber vorher aufgezeigt habe, fehlen schon bei der Festlegung einer allgemein gültigen Definition von demokratischen Entscheidungen klare Anhaltspunkte. Außerdem wäre in der heutigen, weltweiten politischen Lage, nur eine breitgestreute, zeit- und region-abhängige Umsetzung und Vollziehung solcher Definition denkbar. Es gibt keine zwei Staaten, die eine identische Festlegung der demokratischen Grundlagen haben. Zugleich ist eine objektive Kritik der Relativierung der Definition und ihrer Verwirklichung nicht möglich, da sie selbst nur aus einer relativen Position durchgeführt werden kann. Es wäre auch sinnlos zu glauben, dass die Menschen in verschieden geografischen Regionen, derzeit oder in absehbarer Zukunft, die gleiche Vorstellung vom Glück haben. Aus diesem Grund kann der Traum von perfekter Demokratie nur als menschliche Sehnsucht nach einem perfekten Staat der Zukunft angesehen werden… möglicherweise nur ein Wunschbild, aber gleichzeitig auch ein praktisches Mittel um an dieses Wunschbild fortdauernd näher zukommen.
Anderseits stellt sich die Frage, ob eine vollkommene Demokratie wirklich ein taugliches Modell der Zukunft, das sicher zu einem Staat mit vornehmlich glücklichen Menschen leitet, ist. Die ewige Frage nach der besten Staatsform führt nicht automatisch zu der klassischen, auch in diesem Beitrag beschriebenen, Form der Demokratie. Das Prinzip der Mehrheit garantiert doch in keinem Fall die Gerechtigkeit für alle, insbesondere keine Garantie der Gerechtigkeit für die Minderheiten. Bedenklich und problematisch ist auch, die Verteilung der Entscheidungsgewalt zwischen der direkten demokratischen Mehrheit und den demokratisch gewählten Repräsentanten des Volkes. Die demokratischen Entscheidungen bzw. Staatsformen sind keine eigenständige Endziele, sondern nur ein denkbares, in seinem Einsatz eingeschränktes Mittel um einen Staat mit freien, gleichberechtigten und vornehmlich glücklichen Menschen zu verwirklichen. Demzufolge kann die demokratische Staatsform nur als zeitgemäßer Versuch, solchen Staat zu verwirklichen, angesehen werden.
Die, in meiner Definition von Demokratie genannten Schwachpunkte, betreffen im großen Teil die Schwächen des nicht perfekten Menschen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die richtige Umsetzung (Interpretation und Exekution) der „auf dem Papier geschriebenen“ demokratischen Gesetze von den Schwächen direkt abhängig ist. Da aber die menschlichen Schwächen durch neue Paragrafen kaum beeinflusst werden können, muss viel mehr gegen ihre mögliche Auswirkung (siehe Schwachpunkte unter A1-A3) gemacht werden. Möglicherweise können sie zukünftig, im Bereich der direkten Demokratie, durch den Einsatz von moderner Kommunikationstechnik und computerunterstützter Datenauswertung, deutlich eingeschränkt werden. Ähnlich können im Bereich der indirekten Demokratie bessere, computerunterstützte Algorithmen für das Auswahlverfahren der Repräsentanten des Volkes und für die Kontrolle ihrer Entscheidungsmacht, zur Reduzierung der Nachteile der menschlichen Faktoren in der Exekution der Gesetze beitragen. Darüber hinaus spielt die alltägliche Ethik der Gesellschaft und der Verantwortlichen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Vor allem die persönlichen Werte eines Regierungsmitglieds, die von Platon als hohe ethisch-sittliche Prädispositionen bezeichnet wurden, müssen genauso wie seine fachlichen Prädispositionen, und auf jeden Fall entscheidend höher als heute, aufgestellt werden.
In meiner etwas unentschlossenen Improvisation applaudiere ich dennoch gegenwärtig für eine, im Sinne dieses Beitrages verbesserte, indirekte Demokratie, mit einigen als Kontroll- und Korrekturmechanismen eingesetzten Komponenten der direkten Demokratie. Das Applaudieren bezieht sich besonders auf das erstrebte Ziel der Demokratie – einen Staat mit freien und glücklichen Menschen – bessere staatliche Modelle zur Verwirklichung dieses Zieles sind mir derzeit nicht bekannt.